ÖVP - Becker zu „Neuem Datenschutz“ für Europa
Welche Änderungen bringt die EU-Datenschutz-Grundverordnung?20.11.2015
Die Verhandlungen um einen neuen europäischen Datenschutz sind in die „heiße“ Phase eingetreten.Nachdem die Europäische Kommission am 25. Jänner 2012 ein Legislativpaket für eine weitreichende Reform der EU-Datenschutzvorschriften vorgelegt hat und das Europäische Parlament und der Rat ihre Positionen zur Datenschutz-Grundverordnung beschlossen haben, wurden im Sommer die sogenannten Trilog-Verhandlungen dazu aufgenommen, in denen die europäischen Legislativ-Institutionen nun um Kompromisse ringen. Das neue Datenschutzregimezielt auf einen einheitlichen, in jedem Mitgliedstaat unmittelbar anwendbaren, modernen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen im Bereich des allgemeinen Datenschutzrechtes ab, womit eine weitgehende Harmonisierung in diesem Bereich verbunden wäre.
Unter dem Titel "Neuer Datenschutz für Europa – welche Änderungen bringt die EU-Datenschutz-Grundverordnung?" lud die Wirtschaftskammer Österreich am Freitag den 20. November zu einer Veranstaltung ein um einen Überblick über den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung zu erlangen, den aktuellen Stand der Trilog-Verhandlungen zu diskutieren und die wesentlichsten für österreichische Unternehmen zu erwartenden Neuerungen vorzustellen.
In einer Podiumsdiskussion mit dem Europaabgeordneten Heinz K. Becker, sowie Dr. Eckhard Riedl (Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst), Dr. Ludmila Georgieva (Ständige Vertretung Österreichs bei der EU), Dr. Wolfgang Mörlein (Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft) und Dr. Claudia Rosenmayr-Klemenz (WKÖ) wurden die die Positionen der einzelnen Institutionen dazu dargestellt und erörtert.
„Die Datenschutz-Grundverordnung soll auch die Voraussetzungen dafür bieten, dass die digitale Wirtschaft im Binnenmarkt weiter Fuß fasst und vorangetrieben wird“, betonte Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich.
Die österreichische Wirtschaft dränge bei den abschließenden Verhandlungen zur neuen EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung darauf, „mit Augenmaß vorzugehen und vor allem auch die Gefahr von Verwaltungslasten für Unternehmen zu berücksichtigen“, so die WKÖ-Generalsekretärin: „Es gilt, das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten zu wahren, zugleich aber auch Innovationen nicht zu verhindern.“ Und es gehe auch darum, dass Datenschutz handhabbar bleibt. Big-Data, Cloud-Dienste und das Internet der Dinge seien unverzichtbare Elemente der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
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