Förderprogramme: Kultur & Media

KULTUR 2007-2013


 

Das EU-Programm "KULTUR" (2007-2013) ist für die Laufzeit von 7 Jahren mit 400 Mio. Euro dotiert. Es ist das Nachfolgeprogramm von "KULTUR 2000" (2000-2006).

3 Programmziele:

  1. Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Kulturakteuren
  2. Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen
  3. Förderung des interkulturellen Dialogs

 

AKTIONSBEREICHE

  1. Unterstützung kultureller Projekte (= Projektförderung)

Kooperationsmaßnahmen:

  • Dauer: max 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
  • EU-Zuschuss: mind. Euro 50.000 max. € 200.000 und max. 50% der Projektkosten

Mehrjährige Kooperationsprojekte:

  • Dauer: 3 - 5 Jahre, 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern
  • EU-Zuschuss: mind. Euro 200.000 max. Eur 500.000 pro Jahr und max. 50% der Projektkosten

Kooperationsprojekte mit Drittländern:

  • Dauer: max. 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern und einem Drittland, max. 50% der Projektaktivitäten müssen im Drittland (2011: Mexiko, 2012: Südafrika) stattfinden.
  • EU-Zuschuss: mind. Euro 50.000 max. € 200.000 und max. 50% der Projektkosten

Festivals:

  • Dauer: max. 1 Jahr, das Festival muss bereits 5 Mal stattgefunden haben und sein Programm muss Werke aus mind. 7 teilnahmeberechtigen Ländern umfassen.
  • EU-Zuschuss: max. Euro 100.000 und max. 60% der Projektkosten

Literarische Übersetzungen:

  • Antragsberechtigt: Verlage
  • Förderung der Übersetzung von 1 – 10 Büchern
  • Dauer: max. 2 Jahre
  • EU-Zuschuss: Belletristik: Pauschalkostenkalkulation; Lyrik: € 2.000 – 60.000, max. 50% der förderfähigen Kosten

Sondermaßnahmen:

  • Kulturhauptstädte Europas, Europäische Preise

 

  1. Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (= Betriebskostenzuschüsse)

Betriebskostenzuschüsse dienen zur Kofinanzierung der Ausgaben in Zusammenhang mit dem langfristigen Arbeitsprogramm von kulturellen Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind. EU-Zuschüsse können für folgende 3 Kategorien beantragt werden:

Botschafter, wie Orchester, Chöre, Theatergruppen oder Tanzensembles mit Aktivitäten in mind. 7 förderfähigen Ländern.

Netzwerke von Interessengruppen im kulturellen Bereich mit Sitz in 10 bzw. 15 förderfähigen Ländern

Plattformen für strukturierten Dialog mit dem Kultursektor in Zusammenhang mit der europäischen Kulturagenda.

 

  1. Unterstützung von Analysen sowie der Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

EU-Studien:
siehe unter: http://ec.europa.eu/culture/key-documents/doc537_en.htm

Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit kulturpolitischer Analyse beschäftigen:

  • Dauer: max. 2 Jahre, mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
  • EU-Zuschuss: max. Euro 120.000 pro Jahr und max. 60% der Projektkosten

Teilnahmeberechtigt sind:

öffentliche und private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die aus einem der folgenden Länder kommen:

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Kroatien, Serbien, FYROM (Mazedonien), Montenegro und Türkei
  • andere westliche Balkanländer (Albanien und Bosnien-Herzegowina), sofern diese eine Vereinbarung mit der Europäischen Kommission für die Beteiligung am Programm abschließen

Kalender für Ausschreibungen 2008-2013:

Die Europäische Kommission hat einen Kalender festgelegt, der für die gesamte Laufzeit des Programms gilt und eine gute Übersicht über die Einreichfristen, Veröffentlichung der Ergebnisse sowie die Projektstarts gibt.

 

MEDIA 2007 - 2013


 

Das MEDIA-Programm wurde 1990 von der Europäischen Union zur Unterstützung und Stärkung der europäischen audiovisuellen Industrie initiiert. MEDIA 2007, das 2007 an den Start ging, setzt die drei Vorgängerprogramme MEDIA, MEDIA II und MEDIA Plus fort.

MEDIA 2007 hat eine Laufzeit von sieben Jahren (2007-2013) und ist mit einem Gesamtetat von 755 Mio. Euro ausgestattet, der sich auf die Bereiche Vertrieb,Entwicklung, Training, Promotion und Pilotprojekte verteilt.

Antragsberechtigte Unternehmen

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Vertriebs- und Verleihfirmen, Produktionsfirmen, Trainingsinitiativen, Festivals und Unternehmen, die Promotionmaßnahmen für den europäischen Film durchführen oder die neue Technologien für den Vertrieb europäischer Inhalte entwickeln oder bereitstellen (Digitalisierung). Ein antragstellendes Unternehmen muss seinen Sitz in einem der MEDIA-Mitgliedsländer haben und sich mehrheitlich im Besitz von Staatsbürgern eines MEDIA-Mitgliedslandes befinden. Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.

Förderungen

In der Regel übernimmt MEDIA maximal 50% der Kosten einer Maßnahme, die restlichen

50% der Finanzierung muss der Antragsteller garantieren. Stammt der Antrag aus einem Land mit geringer Produktionskapazität oder spiegelt die Maßnahme die Vielfalt der europäischen Kultur auf besondere Weise wider, kann die Unterstützung in Ausnahmefällen auf 60% angehoben werden. Sämtliche Förderungen werden als Zuschuss vergeben.

Aufrufe, Richtlinien und Antragsformulare Anträge auf Förderung können nur im Rahmen von so genannten Aufrufen gestellt werden, welche die EU-Kommission für jeden Förderbereich regelmäßig veröffentlicht und die neben den Richtlinien auch die Antragsformulare beinhalten. Sämtliche Aufrufe können von der Website von MEDIA Desk und Antennen, den deutschen Informationsbüros herunter geladen werden.

Einreichung eines Antrags

Anträge müssen bis zum in den Richtlinien angegebenen Einreichschluss nach Brüssel

geschickt werden, wobei das Datum des Poststempels gilt bzw. die angegebene Uhrzeit bei online-Einreichungen. Die Informationsbüros des MEDIA-Programms beraten Antragsteller und sind bei der Antragstellung behilflich. Anträge können nur im Rahmen der gültigen Aufrufe gestellt werden.

Wichtige Adressen und Ansprechpartner

Zentrale

MEDIA Programm der Europäischen Union

Europäische Kommission

Generaldirektion Bildung und Kultur

Leitung: Aviva Silver

eac-media@ec.europa.eu

http://ec.europa.eu/media

 

Agentur

Seit Januar 2006 koordiniert und betreut eine Verwaltungsagentur im Auftrag der

Kommission die Anträge vom Eingang bis zur eventuellen Vertragsabwicklung. Hierhin

müssen auch sämtliche Anträge geschickt werden. Entweder per Kurier oder Einschreiben:

 

EXECUTIVE AGENCY – Education, Audiovisual and Culture

Bour 3/30, Avenue du Bourget 1, 1049 Brüssel

Tel.: +32 2 296 35 96

Fax : +32-2-299 92 14

eacea-info@ec.europa.eu

http://ec.europa.eu/culture/media/programme/overview/who/agency/index_en.htm

 

Verantwortliche des MEDIA-Programms bei der Agentur

  • Constantin DASKALAKIS Leiter der Abteilung MEDIA in der Agentur
  • Soon-Mi Peten Produzentenunterstützung
  • John DICK Vertrieb
  • Arnaud PASQUALI Promotion und Training