Elektromagnetische Strahlen
Der Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Juni 2011 zu den Mindestvorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) soll eine bestehende Richtlinie, deren Umsetzungsfrist im April 2012 abläuft, ersetzen. Der vorliegende Kommissionsvorschlag legt Mindestvorschriften zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (EMF) am Arbeitsplatz im Frequenzbereich zwischen 0 Hz und 300 GHz fest. Dieser Bereich teilt sich in einen Niederfrequenzbereich bis 100 kHz und einen Hochfrequenzbereich über 100 kHz. Der Richtlinien-Vorschlag legt Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte fest. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer/innen keinen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden, die diese Grenzwerte überschreiten.
Die solchen Belastungen ausgesetzten Arbeitnehmer oder ihre Vertreter müssen alle erforderlichen Informationen erhalten und entsprechend unterwiesen werden; dies gilt insbesondere für das Ergebnis der Risikobewertung, die Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreift, sichere Arbeitsverfahren, das Feststellen von Schädigungen und die Umstände, unter denen die Arbeitnehmer ein Anrecht auf Gesundheitsüberwachung haben.
Eine Anpassung der z.B. Expositionsgrenzwerte ist durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse notwendig. Es müssen spezifischere Maßnahmen getroffen werden, damit ein angemessener Schutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden kann, ohne dass die Verwendung und die Entwicklung industrieller und medizinischer Verfahren in unangenehmer Weise behindert oder den KMUs unverhältnismäßige Lasten auferlegt werden.
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